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AGB´s ( Stand: 01/2003 )


Allgemein:
Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten Ausschluß etwa anders lautender Bedingungen unserer Geschäftspartner für alle während der Geschäftsdauer von uns ausgeführten und von uns entgegengenommenen Leistungen. Abänderungen sind im Einzelfall nur möglich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Bei Auftragserteilung durch unsere Kunden oder durch uns, erkennt unser jeweiliger Geschäftspartner die nachstehenden Liefer- und Geschäftbedingungen ausdrücklich an und ist mit ihrer Geltung für das abgeschlossene Geschäft einverstanden. Dies gilt auch für im Ausland ansässige Geschäftspartner.

Lieferung, Lieferzeit:
Bei einer von uns ausgeführten Lieferung an unsere Geschäftspartner erfolgt die Lieferung ab Lager des Verkäufers, der auch zu Teillieferungen berechtigt ist. Lieferangaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Verbindlichkeit. Ein Rücktritt des Käufers bei Verzug ist ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von unserer Seite aus. Bei Ereignissen höherer Gewalt sowie Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, und die termingerechte Ausführung unmöglich machen, sind wir berechtigt, unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen des jeweiligen Geschäftspartner vom Vertrag zurückzutreten oder die Fälligkeit der Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Kommt der Geschäftspartner bei einer von uns zu erbringenden Leistung in Annahmeverzug oder verletzt sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden – einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, indem dieser in Annahmeverzug gerät. Bei Schadenersatzansprüchen können wir, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20% des Kaufpreises verlangen.

Preise und Bezahlung:
Maßgeblich ist bei der Aufnahme der Geschäftsbeziehung geltende Listenpreis bzw. der abgesprochene und bestätigte Preis. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Aufrechnungsrechte stehen unseren Geschäftspartnern nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wir behalten uns vor, im Einzelfall für von uns ausgeführte Lieferungen Vorrauszahlungen oder Nachnahme zu verlangen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist bei einer von und ausgeführten Lieferung die Ware unmittelbar nach Erhalt zu zahlen, wenn nicht andere Zahlungsmodalitäten ausdrücklich vereinbart wurden. Bei Zahlungsschwierigkeiten, Scheck- oder Wechselprotest werden auch die übrigen und alle später fälligen Forderungen sofort fällig.

Versand:

Bei vorab Überweisung auf unser Konto bei der Sparkasse Dillingen BLZ: 722 515 20 KontoNr: 40711, betragen die Versandkosten im Inland bis 20kg und Standartpaketmaße 6.-Eur und bei Nachnahme 11.-Eur. Sondergrössen sowie Ausland auf Anfrage.

Mängelgewährleistung:
Bei allen von uns angegebenen Preisangeboten verstehen sich die Preise rein Netto. Für Garantiegewährleistung und evt. Reklamationen sind in jedem Angebot bereits 2% abgezogen, so dass im Reklamationsfall eine weitere Leistung unsererseits nicht erbracht wird.

Nichtannahme:
Bei Nichtannahme einer bestellten Lieferung oder Leistung zu dem vereinbarten oder von uns bestimmten Termin können wir – ohne dass es einer weiteren Aufforderung bedarf – 25% des Warenwertes berechnen zuzüglich der Portokosten, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

Eigentumsvorbehalt:
Das Eigentum an den gelieferten waren behalten wir und zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus unserer Geschäftsbedingung mit dem Käufer vor. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Käufer tritt die ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer schon jetzt sicherheitshalber an uns ab. Werden unsere Waren vom Käufer zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des von uns in Rechnung gestellten Wertes unserer Ware. Werden von uns gelieferte Waren vom Käufer mit anderen Waren verbunden, vermischt, oder verarbeitet, so gilt als vereinbart, dass wir anteiliges Miteigentum im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zum Wert der neuen einheitlichen Sache erwerben. Der Käufer ist in einem solchen Fall verpflichtet, die Ware für uns unentgeltlich bis zum erlöschen des Miteigentums zu verwahren. Dem Käufer ist nicht gestattet die Vorbehaltsware oder die uns sicherheitshalber abgetretenen Forderungen, hat er uns unverzüglich mitzuteilen; er hat ferner den dritten auf unsere Recht hinzuweisen. Der Käufer kann, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, bis zum Widerruf die Außenstände für sich einziehen. Mit einer Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf oder der Verarbeitung der Waren und zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln. Wahlweise sind wir berechtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzubeziehen. Der Käufer hat uns in diesem Fall auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die wir zur Einziehung benötigen. Ferner haben wir die Möglichkeit, den Käufer nach Mahnung zur Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware zu verpflichten. Für diesen Fall gestattet und der Käufer hiermit unwiderruflich, die Vorbehaltsware sofort abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zeitpunkt ungehindert zu betreten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalte, sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der realisierbare Wert der uns nach vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 25%, so sind wir auf Verlangen insoweit zur Freigabe an den Käufer verpflichtet.

Warenrückgabe:
Ware, die aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von Zahlungsunfähigkeit vom Kunden zurückgegeben wird, wird zu 75% des Verkaufspreises ink. Kosten für Transport und anderen Logistigkosten gutgeschrieben. Abrechnungsbasis ist stets der letztgültige Verkaufspreis. Sollte die Ware nicht von uns geliefert worden sein, legen wir selbst entsprechend unserer aktuellen Verkaufspreise, den Gutschriftsbetrag fest.

Sonstiges:
Falls Empfängern unserer Angebote die Weiterleitung an Dritte jeder Art in mündlicher schriftlicher Form nachgewiesen wird, erfolgt eine sofortige Liefersperre sowie die Verhängung einer Strafe in Höhe von 5000,- EUR

Gerichtsstand, Erfüllungsort:
Für sämtliche und gegenwärtige Ansprüche aus jeder Geschäftsbeziehung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist der Erfüllungsort ausschließlich der von uns genannte.